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Impressum/Allgemeine Geschäftsbedingungen/Widerrufsrecht

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Florian Kühnberger
Kaffeemanufaktur Brennpunkt
Hafnerstr. 61
72131 Ofterdingen

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 7473 9 22 55 22

Fax: +49 (0) 07473 9 22 55 23

E-Mail: info@kaffee-brennpunkt.de

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE304336574

Biozertifizierungsstelle

Öko-Kontrollnummer: DE-ÖKO-006

Aufsichtsbehörde:

Landratsamt Tübingen

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

http://www.fotolia.com

Privat

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen

Florian Kühnberger

Kaffeemanufaktur Brennpunkt

Hafnerstr. 61

72131 Ofterdingen

und dem Käufer. Sie gelten für alle Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Lieferungen ins Ausland sind leider grundsätzlich nicht möglich. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

(2) Unter einem „Verbraucher“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Unter einem „Unternehmer“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Sofern der Käufer ein Verbraucher ist, kann der Käufer Ware bei Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt bestellen, indem er einzelne Artikel anklickt und sie seinem virtuellen „Warenkorb“ hinzufügt. Der virtuelle Warenkorb stellt die Bestellung des Käufers dar. Möchte der Käufer die Bestellung versenden, klickt er auf den Button „Zum Warenkorb wechseln“. Anschließend gibt der Käufer seine Kontakt- und Adressdaten, insbesondere die Lieferadresse, in ein Bestellformular ein und wählt ein Bezahlverfahren. Vor Absendung der fertigen Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, seine Bestelldaten zu überprüfen und zu korrigieren. Der Käufer versendet die Bestellung, indem er auf den Button „Bestellung abschicken“ klickt.

(2) Das Angebot von Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt im Internet stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, ein Angebot abzugeben. Die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot an Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Sobald die Bestellung bei Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt eingeht, erhält der Käufer eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bei Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung).Der Kaufvertrag kommt mit dieser Bestätigung zustande. Über Waren aus einer Bestellung, die jedoch nicht in der Bestellbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

(3) Sofern der Käufer ein Unternehmer ist, wird mit ihm ein separater Kaufvertrag geschlossen.

(4) Die Ware wird zu den auf www.kaffee-brennpunkt.de angegebenen Qualitäten, Maßen, Gewichten und Preisen geliefert.

(5) Der Vertragstext mit Angaben zum Artikel wird von der Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt gespeichert. Der Kunde hat über das Internet keinen Zugriff auf den Vertragstext. Dieser wird ihm jedoch in der per E-Mail übersendeten Bestellbestätigung in Textform mitgeteilt. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unseren Kundensupport. Wir senden Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu.

(6) Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt behält sich vor, von einer Bestellbestätigung und damit von dem Abschluss eines Kaufvertrages abzusehen, sollte die bestellte Ware nicht mehr verfügbar sein.

§ 3 Kaufpreiszahlung und Verzug des Käufers

(1) Alle angegebenen Preise enthalten die jeweilige anwendbare Mehrwertsteuer ausschließlich von Transport- und/oder Versandkosten.

(2) Für Einkäufe unter wwwkaffee-brennpunkt.de bietet Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt grundsätzlich die Zahlart Vorkasse-Überweisung an. Sofern der Käufer ein Unternehmer ist, erfolgt die Zahlung per Vorkasse-Überweisung oder auf Rechnung. Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt behält sich das Recht vor, im Einzelfall Bezahlverfahren auszuschließen.

(3) Zur Zahlung der Waren per Vorkasse, d.h. durch Überweisung des Gesamtbetrages (errechnet aus dem angegebenen Kaufpreis zuzüglich der anfallenden Versandkosten), erhält der Käufer mit der Bestellbestätigung die Kontodaten von Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt sowie einen Verwendungszweck. Der Käufer ist verpflichtet, den Gesamtbetrag unverzüglich nach Vertragsschluss unter Angabe des Verwendungszweckes zu überweisen.

(4) Erfolgt die Zahlung auf Rechnung, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen.

§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung, Vertragsverlängerung

(1) Bei Vertragsvarianten mit unbestimmter Laufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Die Kündigung muss zum 10. eines Monats erfolgen um für den Folgemonat Gültigkeit zu erlangen. Der Vertrag kann per E-Mail an info@kaffee-brennpunkt.de gekündigt werden.

(2) Bei Vertragsvarianten mit bestimmter Laufzeit (drei und sechs Monate), endet das Vertragsverhältnis nach Angabe der vorher vereinbarten Laufzeit. Das Verhältnis verlängert sich nicht automatisch. Bei Wunsch einer Verlängerung, muss eine neue Bestellung aufgegeben werden.

§ 5 Lieferung/Versand

(1) Die Lieferung erfolgt durch Versendung der bestellten Ware an die vom Käufer elektronisch mitgeteilte Adresse. Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung der Ware auf www.kaffee-brennpunkt.de stellen voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte dar. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, sofern sich nicht als solche ausdrücklich bezeichnet werden.

(2) Anfallende Versand- und Verpackungskosten sind abhängig von der durch den Käufer gewählten Versandart und werden im Rahmen der Bestellung aufgeführt. Die Kosten werden von Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt gesondert ausgewiesen. Bei einem Versand ins Ausland können höhere Versandkosten, Zölle und ähnliche Gebühren anfallen.

§ 6 Lieferfrist

(1) Die Lieferung für den Standardversand innerhalb von Deutschland erfolgt in ca. 1 - 5 Tagen. Die Frist für die Lieferung beginnt am Tag nach Vertragsschluss. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Lieferfrist am Tag nach Eingang des Zahlunsauftrags auf unserem Bankkonto.

(2) Sofern der Käufer ein Unternehmer ist und mit ihm eine verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt die vereinbarte Lieferfrist mit Abschluss des Kaufvertrages.

(3) Bei Lieferverzögerungen werden wir Sie umgehend informieren.

(4) Sofern Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt aufgrund eines Umstandes, den Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt zu vertreten hat, daran gehindert wird, die bestellte Ware zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haftet Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Gerät Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt gegenüber Unternehmern in Lieferverzug, findet § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Haftung für Verzugsschäden entsprechende Anwendung. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Unternehmer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 3% des einfachen Bestellwerts pro vollendeter Woche, insgesamt jedoch nicht mehr als 15% des einfachen Bestellwertes geltend machen. Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt bleibt es frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

§ 7 Gefahrübergang/Annahme

(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr bei Übergabe an den Käufer über.

(2) Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung der bestellten Ware auf den Käufer über, wenn die bestellte Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zwecks Versendung das Lager von Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder wird dieser unmöglich aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, trägt der Käufer ab Versandbereitschaft die Gefahr. Die durch die Lagerung der Ware entstehenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Nach Fristsetzung und deren ergebnislosen Ablauf ist Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt berechtigt, die bestellte Ware anderweitig zu verwenden und den Käufer aus neuer Produktion zu beliefern.

(3) Der Käufer ist zur Annahme der Ware verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

§ 8 Widerrufsrecht

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Florian Kühnberger
Kaffeemanufaktur Brennpunkt
Hafnerstr. 61
72131 Ofterdingen

E-Mail:info@kaffee-brennpunkt.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 9 Mängelgewährleistung

(1) Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln ist und den allgemein üblichen Qualitätsstandards entspricht. Gegenüber Verbrauchern bestimmt sich die Mängelgewährleistung nach den gesetzlichen Vorgaben. Wir sind nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

(2) Für Ansprüche eines Unternehmers aus der Mängelgewährleistung gilt § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern es bei einem Unternehmer um einen Kaufmann handelt, kann dieser Ansprüche aus der Gewährleistung nur geltend machen, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Kaufmann ist wer ein Handelsgewerbe betreibt, oder wer aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird.

(3) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt ab Erhalt der Ware zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr. Bei Unternehmern findet § 212 BGB keine Anwendung.

§ 10 Haftung

(1) Bei Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, aus zugesicherten Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt unbeschränkt.

(2) Im Übrigen haftet Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt gegenüber Unternehmern nur für vorhersehbare und typische Schäden aus Verletzungen von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Darüber hinaus wird die Haftung wie folgt beschränkt: Bei einem einzelnen Schadensfall ist die Haftung von Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt auf den einfachen Wert der Bestellung, bei der der Schaden entstanden ist, begrenzt. Bei mehreren Schadensfällen im Rahmen einer Bestellung wird die Haftung von Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt auf den zweifachen Wert der Bestellung begrenzt. Darüber hinausgehende Schäden können grundsätzlich nicht ersetzt werden.

(3) Diese Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls für Ansprüche, die der Käufer gegenüber Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens durch gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt geltend macht.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Gegenüber Unternehmern behält sich Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunktdas Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Bestellung mit dem Käufer vor. Sofern es sich bei dem Unternehmer um einen Kaufmann handelt, behält sich Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Kaufmann ist wer ein Handelsgewerbe betreibt, oder wer aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen; der Unternehmer ist zur Herausgabe verpflichtet.

(3) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt unverzüglich schriftlich zu informieren, damit Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.

(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabnach dieser Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt verlangen, dass der Unternehmer Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt die abgetretene Ware und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 Prozent übersteigt.

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Unternehmer wird stets für Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunktdas Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

(7) Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt lorian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt anteilsmäßig Miteigentum überträgt.

§ 12 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt anerkannt sind.

§ 13 Kennzeichnungspflichten

Soweit der Käufer den Kaffee weiterverkauft und dazu selber verpackt, ist ausschließlich der Käufer für die den gesetzlichen Anforderungen genügende Kennzeichnung der Verpackung verantwortlich. Sollte Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Käufer verpflichtet, Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt von den daraus resultierenden Verbindlichkeiten in voller Höhe freizustellen. Das gleiche gilt, wenn der Unternehmer die Ware nach einem Verpackungsentwurf des Unternehmers von Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt verpacken lässt.

§ 14 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

(2) Sofern der Käufer ein Unternehmer und Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Florian Kühnberger Kaffeemanufaktur Brennpunkt und dem Käufer Tübingen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Kaufmann ist wer ein Handelsgewerbe betreibt, oder wer aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird.

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